Wenn im folgenden die Beteiligung nomadischer Gruppen an Handel und Handelsverkehr skizziert werden soll, so muß zugleich auf Umstände hingewiesen werden, die eine entsprechende Aussage erschweren oder relativieren. So ist es bereits problematisch, inwieweit wir aus der Bezeichnung von Menschengruppen mit einem Stammesnamen bzw. dem Namen einer Untereinheit eines Stammes auf eine nomadisierende oder wenigstens teilweise nomadisierende Lebensweise dieser Gruppen schließen dürfen. Selbst Anzeichen für eine auf Nomadismus deutende Wirtschaftsführung oder Verhaltensweise sowie der Aufenthalt in einem Gebiet, das nur eine periodische Weidenutzung gestattet, können nicht als beweiskräftige Argumente für eine Zuweisung dieser Gruppen zu den Nomaden gelten. Zweitens ist die bekannte Tatsache in Erinnerung zu bringen, daß uns von den Nomaden selbst eine inschriftliche Überlieferung so gut wie völlig fehlt. Das impliziert eine Quellensicht, die sich am Urteil der Seßhaften, und zwar primär der Stadtbewohner, orientiert. Die Folge sind sowohl ein Desinteresse an allen stammesinternen Angelegenheiten, die nicht im politischen oder ökonomischen Blickfeld der Seßhaften erscheinen, als auch eine Dominanz des negativen Aspekts bei der Darstellung der Kontakte zu nomadischen Gruppen. Das Besondere, vor allem das Störende und Feindliche, tritt in der inschriftlichen Überlieferung stärker hervor als das Normale, Gewohnte. So ist für die nachfolgende Skizze die Einschränkung zu machen, daß die Verwertbare inschriftliche Überlieferung nicht nur dürftig und einseitig ist, sondern oft auch nicht entscheiden läßt, inwieweit wir überhaupt berechtigt sind, eine Quellenaussage hier mit heranzuziehen.