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Von der Tempelsklaverei im hellenistischen Babylonien

Published online by Cambridge University Press:  07 August 2014

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Das früheste konkrete Zeugnis von der Tempelsklaverei im Babylonien der hellenistischen Zeit findet sich im Protokoll einer Gerichtssitzung in Uruk (302 v. Chr.). Hier handelt es sich um einen Sklaven eines schon verstorbenen kinderlosen Mannes, der bereits früher dem Gott Anu zur Tempelsklaverei (širkûtu) geweiht war von einem Bruder des Sklavenherrn, der selbst schon verstorben war aber drei Söhne hinterlassen hatte. Es gab auch noch einen dritten Bruder, der bei seinem Tode einen Sohn hinterliess. Der letztere klagte auf die Überlassung eines Teils des besagten Sklaven, der sich auch weiterhin im Status širku befand. Das Gericht beschloss, ihm ein Drittel dieses širku zu übergeben, die anderen zwei Drittel aber den besagten Vettern zu überlassen. Daraus erscheint u.a., dass širku (ein Tempelsklave) ein gewisses Interesse für seinen ehemaligen Herrn auch weiterhin darstellte. Möglicherweise war es ein Interesse wirtschaftlicher Natur, d.h. der Sklave fuhr fort seinem ehemaligen Herrn in gewissem Mass zu dienen, oder der letztere erhielt irgendein Entgelt für ihn vom Tempel.

Ein weiteres Zeugnis für die Tempelsklaverei aus Uruk datiert von 219 v. Chr. In einem Vertrag über Besitzverkauf wird einer der Zeugen als rab širkē (Vorgesetzter von širku) bezeichnet. Es muss ein Freier gewesen sein, weil in der hellenistischen Zeit Sklaven oder širku nicht als Zeugen in Kontrakten auftreten.

Wenig früher, 225 v. Chr., wird in einer Urkunde aus Seleukia am Tigris (Tell‘Umar) eine Sklavenweihung (qal-(la)me) an širkûtu (in der Schreibweise ŠeŠ-ki-ú-ta) erwähnt.

Ausser dieser Verträge über die Institution širkûtu in der hellenistischen Zeit, werden Angaben auch in dem Formular der Verträge über Sklavenverkauf erwähnt. Die Sklavenverkäufer bürgen dafür, dass die Sklaven, die entfremdet werden, nicht zu bestimmten sozialen Kategorien gehören, keine Freien sind usw. In der Aufzählung dieser sozialen Kategorien in der entsprechenden Klausel des Formulars steht širkûtu an erster Stelle.

Type
Research Article
Information
IRAQ , Volume 45 , Issue 1 , Spring 1983 , pp. 131 - 135
Copyright
Copyright © The British Institute for the Study of Iraq 1983

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References

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3 Ibid., 59.

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5 McEwan, 129.

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