Book contents
- Frontmatter
- Contents
- Das Königthum S. 3—15
- Die magistratische Befugniss des Oberpontifex S. 16—69
- Das Consulat S. 70—124
- Die Dictatur S. 125—153
- Das Reiterführeramt S. 156—164
- Der Consulartribunat S. 165—175
- Die Prätur S. 176—216
- Die Provinzialstatthalterschaft S. 217—246
- Der Volkstribunat S. 247—303
- Die Censur S. 304—442
- Die Aedilität S. 443—491
- Die Quästur S. 492—538
- Magistratische Offiziere S. 539—545
- Die magistratische Geschwornenleitung S. 546—555
- Der Vigintisex-, später Vigintivirat S. 556—571
- Ausserordentliche Beamte für die Reservatrechte der Gemeinde S. 572—600
- Ausserordentliche Aushülfsbeamte S. 601—637
- Die Senatsboten (legati) S. 638—661
- Die ausserordentlichen constituirenden Gewalten S. 662—697
Die Dictatur S. 125—153
Published online by Cambridge University Press: 29 August 2010
- Frontmatter
- Contents
- Das Königthum S. 3—15
- Die magistratische Befugniss des Oberpontifex S. 16—69
- Das Consulat S. 70—124
- Die Dictatur S. 125—153
- Das Reiterführeramt S. 156—164
- Der Consulartribunat S. 165—175
- Die Prätur S. 176—216
- Die Provinzialstatthalterschaft S. 217—246
- Der Volkstribunat S. 247—303
- Die Censur S. 304—442
- Die Aedilität S. 443—491
- Die Quästur S. 492—538
- Magistratische Offiziere S. 539—545
- Die magistratische Geschwornenleitung S. 546—555
- Der Vigintisex-, später Vigintivirat S. 556—571
- Ausserordentliche Beamte für die Reservatrechte der Gemeinde S. 572—600
- Ausserordentliche Aushülfsbeamte S. 601—637
- Die Senatsboten (legati) S. 638—661
- Die ausserordentlichen constituirenden Gewalten S. 662—697
Summary
Ueber die Entstehung der Dictatur berichten die Annalen in widersprechender Weise: sie verzeichnen wohl einen ersten Dictator, aber der Name wie die Jahreszahl schwanken. Nach der einen Ueberlieferung war der erste Dictator M’. Valerius, Enkel des Volesus Valerius und Sohn des Consuls 249 M. Valerius; er selbst ist nicht zum Consulat gelangt. Diese Dictatur tritt anscheinend zeitlos auf. Nach der andern äusserlich besser beglaubigten ist der erste Dictator T. Larcius Flavus Consul 253. 256; diese Dictatur wird bald in dessen erstes Consulat gesetzt, bald in das Jahr darauf, bald in das zweite Consulat, vielleicht auch in das Jahr darauf. Es hängt dieses Schwanken, wie auch Livius andeutet, wahrscheinlich damit zusammen, dass die späteren Staatsrechtslehrer, im entschiedenen Gegensatz zu dem älteren Herkommen, nur den zeitigen oder gewesenen Consul als der Bekleidung der Dictatur fähig betrachteten und, da das älteste und also wichtigste Präcedens des in der Consulartafel fehlenden ersten Dictators mit dieser Theorie nicht stimmte, dasselbe so wie angegeben beseitigten. Aus demselben Grunde scheint auch die zweite Dictatur, die des Siegers am Regillussee A. Postumius Consuls 258 aus dem J. 255, bei dem sie anfangs stand, in das J. 258 herabgeruckt worden zu sein. — In einen festen historischen Zusammenhang ist die Einführung der Dictatur in den Annalen nicht gebracht.
- Type
- Chapter
- Information
- Römisches Staatsrecht , pp. 125 - 155Publisher: Cambridge University PressPrint publication year: 2010First published in: 1874