In den Handbüchern und Grundrissen der deutschen Rechtsgeschichte wird unter den Quellen oder Vorbildern, die Eike von Repgow bei der Abfassung des Sachsenspiegels massgebend beeinflusst haben sollen, allgemein der Name des Didaktikers Wernher von Elmendorf angeführt. Ein Lehrgedicht dieses in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Thüringen reimenden niederdeutschen Geistlichen soll dem Verfasser des Sachsenspiegels als Vorbild gedient haben, als er die Reime zur Vorrede seines Rechtsbuches zusammenfügte. “Der zweite Teil der Praefatio Rhythmica, Vers 97–280, ist von Eike in Reimpaaren mit Benutzung eines Lehrgedichtes des Werner von Elmendorf abgefasst worden.” So lautet die Formulierung Heinrich Brunners, die in allen Auflagen seiner Grundzüge der deutschen Rechts geschickte wiederkehrt. Claudius von Schwerin schreibt in seinem neuesten Grundrisswerk Germanische Rechtsgeschichte: “Auch kannte Eike mittelalterliche Dichter,” was im Hinblick auf die auch von ihm angenommenen “zahlreichen Anklänge” an jenen Dichter im zweiten Teil der Reimvorrede mit auf Elmendorf zu beziehen ist. Karl August Eckhardt bemerkt in der Einleitung zu seiner Sachsenspiegelausgabe mit quellenkritischer Vorsicht bloss, dass sich in der Reimvorrede “Anklänge an Wernher von Elmendorf” finden.